I. Notariat
Die Vergütung richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
II. Anwaltliche Tätigkeit
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Alternativ besteht in geeigneten Fällen die Möglichkeit, eine Stunden- oder Pauschalvergütung frei zu vereinbaren.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne für Sie die Deckungsanfrage und die weitere Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.