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Verbraucherdarlehen – Verzinsung im Fall des Widerrufs

Bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags ist der Verbraucher nach der gesetzlichen Regelung nach § 495 BGB i.V.m. § 247 § 6 II EGBGB über sein Widerrufsrecht zu belehren. Dabei erweisen sich die Widerrufsbelehrungen häufig als fehlerhaft, insbesondere bei Verbraucherdarlehensverträgen, welche vor dem 11.06.2010 geschlossen wurden. Im Fall …

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