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Schönheitsreparaturen – Pflicht zur Vornahme durch den Vermieter und Wertersatz

Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien sind zahlreiche der in Mietverträgen vereinbarten Klauseln zur Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam. Insbesondere folgende typische Klauseln sind unwirksam: starre Fristenpläne Farbwahlklauseln Zustimmungsvorbehalt hinsichtlich der Ausführungsart Endrenovierungsklauseln Fachhandwerkerklauseln Im Fall einer unwirksamen Übertragung ist der Vermieter zur …

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