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Fahrzeugkauf – Mehrverbrauch löst Sachmängelgewährleistungsansprüche aus

Häufig müssen Käufer nach einem Fahrzeugkauf feststellen, dass die vom Hersteller angebebenen Verbrauchswerte nicht eingehalten werden und der tatsächliche Kraftstoffverbrauch deutlich die Herstellerangaben übersteigt.

Nach der Rechtsprechung begründet ein derartiger Mehrverbrauch einen Sachmangel wenn der im Verkaufsprospekt angegebene Verbrauchswert um mehr als 10% überschritten wird (OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2013 • Az. I-28 U 94/12).  Denn der Käufer kann redlicherweise erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar sind.

Sofern das Fahrzeug mit einem derartigen mindestens 10-prozentigen Mehrverbrauch behaftet ist, ergeben sich für den Käufer die gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsrechte. Dabei stehen dem Käufer u.a. folgende Rechte zu:

  • Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neulieferung)

Und nach vergeblicher Aufforderung des Verkäufers zur Nacherfüllung unter Fristsetzung

  • Minderung
  • Rücktritt

Vor allem ein Rücktritt kann dem Käufer erhebliche Vorteile eröffnen. Denn im Fall eines Rücktritts ist der Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet. Dabei muss sich der Käufer lediglich die Fahrleistung mit einem Wert von 0,4 % bis 0,6 % des Kaufpreises je gefahrenen 1.000 km anrechnen lassen. Im Vergleich zum Wiederverkaufswert des Fahrzeugs wird der Käufer im Fall des Rücktritts wirtschaftlich wesentlich besser gestellt.