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Vergütung

I. Notariat

Die Vergütung richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.

 
II. Anwaltliche Tätigkeit

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Alternativ besteht in geeigneten Fällen die Möglichkeit, eine Stunden- oder Pauschalvergütung frei zu vereinbaren.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne für Sie die Deckungsanfrage und die weitere Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.